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GFI: 2 x NEIN!

Die Gruppe für Innerrhoden (GFI) empfiehlt ein doppeltes Nein zu den beiden Vorlagen der Volksabstimmung vom kommenden Wochenende. Dies hat eine Mitgliederversammlung deutlich beschlossen. Die Anliegen werden grundsätzlich unterstützt, die Initiativen schiessen jedoch über das Ziel hinaus.

 

Engagement für die Gesellschaft, aber praktikabel

 

Dass sich alle EinwohnerInnen der Schweiz für ihr Land engagieren sollen, ist zu begrüssen. Die Einsatzmöglichkeiten für so viele per Gesetz Rekrutierte dürften aber kaum zu finden sein. Die Dienstpflichtigen fehlen in der Wirtschaft. Dafür konkurrenzieren sie Arbeitsplätze mit geringeren Anforderungen und erzeugen Lohndruck in Sektoren wie Kranken- und Raumpflege. Priorität soll in jungen Jahren berufliche Aus- und Weiterbildung haben. Frauen würden zur wichtigen und anspruchsvollen Rolle für Kinder und Familie zusätzlich belastet, paradoxerweise mit dem Argument der Gleichbehandlung. Zuerst soll für Frauen volle Gleichberechtigung, vor allem bei der Entlöhnung für gleiche Leistung, in Beruf und Wirtschaft umgesetzt werden.

Die Armee beklagt in den letzten Jahren Personalmangel. Der Einbezug auch der Frauen könnte durchaus Männer freimachen bei bestimmten Funktionen. Die israelische Armee zeigt dies seit langem. Dabei haben sich reine Fraueneinheiten bewährt und beugen auch fragwürdigen, inakzeptablen Erscheinungen vor. Die Motivation von Frauen für die Armee ist zweifellos sinnvoll.

Die Service citoyen-Initiative zielt allerdings nicht in erster Linie auf eine Stärkung der Armee als Verteidigungsinstrument ab, sondern auf die Unterstützung der Gesamtgesellschaft und die Förderung sozialer Kompetenzen und des Zusammenhaltes. Das ist gut gemeint. Dafür brauchte es aber angemessenere und praxistauglichere Lösungen, die nicht zu negativen Nebenwirkungen und nicht zuletzt doppelten Kosten führen. Daher Nein und Bahn frei für geeignetere Wege!

 

Finanzielle und ökologische Gratwanderung

Die zweite Initiative („Soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert“) stellt uns vor heikle Wertefragen und hat in den anvisierten bzw. allenfalls betroffenen Kreisen Unruhe ausgelöst. Das zeigt, dass doch ein Nerv getroffen worden ist. Eine starke Belastung hoher Erbschaften kann viele ansprechen.

Die Schere zwischen Normalverdienern, Betuchten und sehr Reichen nimmt auch in der Schweiz zu. Diese ist vermehrt Zufluchtshafen für Milliardäre aus aller Welt geworden, die ihr Vermögen im Ursprungsland vor dem Zugriff des Fiskus z. B. bei Erbschaften retten wollen. Eine Erbschaftssteuer kennen wir auf Bundesebene nicht, und nur in wenigen Kantonen, darunter Innerrhoden, ist sie – ganz moderat – noch geblieben.

Dass Vermögende mit ihrem Lebens- und nicht selten auch Wirtschaftsstil die Umwelt mehr belasten als der Durchschnitt, ist kaum zu bestreiten. Sie dafür via Erbschaftssteuer zur „Rechenschaft“ zu ziehen, ist ein möglicher Weg für eine „Kompensation“ der Schäden.

 

Zweischneidig und unangemessen
Die Initiative führt jedoch u.a. bei kleineren, mittleren und Familienunternehmen im Erbgang zu Problemen. Ohne Erstreckungen der vorgesehenen Steuer im Ausführungsgesetz könnten Verkauf oder Aufteilung nötig werden. Dies ist allerdings nicht selten auch heute schon der Fall, wenn keine interne Übernahme möglich ist.

Von den Vermögenden bzw. ihren Steuern und Investitionen profitiert die ganze Öffentlichkeit, sie tragen wesentlich zu Einnahmen und Leistungen bei, aber auch zu Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen. Bei einer Abwanderung ins Ausland wäre dies mehr als spürbar. Bund, Kantone und Gemeinden könnten verlieren statt mehr einzunehmen.
Gesucht sind massvollere Lösungen. Eine moderatere Vorlage wurde 2015 leider bekämpft und abgelehnt. Die Gegner schlugen damals eine Freigrenze von 50 Mio Franken vor, wie sie heute zur Diskussion steht.

Eine Erbschaftssteuer sollte auf Bundesebene eingeführt werden, ohne den zweifelhaften föderalistischen zerfleischenden „Wettbewerb“; die Erträge könnten teilweise auch Kantonen und Gemeinden zugute kommen. Die Steuer müsste allerdings Augenmass bewahren. Kritisiert wurde auch die einseitige Zweckbindung der Vorlage; es sei fraglich, ob es überhaupt so viele sinnvolle Klimaprojekte gebe.

Aus all diesen Überlegungen empfehlen wir ein Nein zur „Initiative für eine Zukunft“. Der Klimaschutz kann und soll dennoch gezielt weitergeführt werden.

Fazit
Beide Initiativen wurden vor allem von Jüngeren lanciert, in anerkennenswertem idealistischem Engagement und Eifer. Der Praxisbezug fehlt leider weitgehend. Zumindest haben sie wertvolle Diskussionen und Impulse ausgelöst, die es verdienen, aufgenommen und weiterentwickelt zu werden!

 

Gruppe für Innerrhoden, (GFI) Josef Manser

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