Die GFI zu den Innerrhoder Finanzperspektiven
Ende September hat das Schweizer Volk – allen voran Innerrhoden – der Abschaffung des Eigenmietwertes zugestimmt. Die Befürworter argumentierten in der Abstimmungskampagne, die Steuerausfälle
könnten durch die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitwohnungen kompensiert werden, wie das die Bundesverfassung nun vorsieht.
Der Präsident des Innerrhoder Hauseigentümerverbandes, Markus Fässler, erklärte in einem Interview im „Appenzeller Volksfreund“ vom 2. Oktober 2025 vorauseilend: „Ich glaube nicht, dass Appenzell
Innerrhoden eine neue Objektsteuer auf Zweitliegenschaften ausgestalten muss.“ Dies im Gegensatz zu seinem Ausserrhoder Verbandskollegen, Edgar Bischof (SVP): „Die Lösung mit einer Objektsteuer
muss in jedem Fall einer Steuererhöhung, die alle trifft, vorgezogen werden.“ Das ist auch die Sicht der GFI.
Die Zeit drängt
Die Ausfälle für Innerrhoden (Kanton und Gemeinden) betragen laut offiziellen Schätzungen rund 2,3 Mio Franken. Sie schlagen sich bereits 2028 in den Rechnungen nieder.
Nicht von ungefähr ist in der Botschaft der Standeskommission an den Grossen Rat zur Festsetzung des Steuersatzes für das nächste Jahr eine Revision des Steuergesetzes auf die Landsgemeinde 2027
angekündigt.
Für eine Zweitwohnungssteuer
In der Kompensation der Ausfälle muss unbedingt eine Objektsteuer für Zweitwohnungen Aufnahme finden.
Von der Abschaffung des Eigenmietwertes profitieren die 56% (2023) der EigenheimbesitzerInnen. Die andere Hälfte, die Mieterschaft, kämpft weiter mit hohen Zinsen und steigenden Bodenpreisen.
Sollen sie die Zückerchen für die glücklichen Eigentümer noch mit höheren Steuern und Leistungsabbau berappen?
Eine Zweitwohnungssteuer verschont Eigentümer und Mieter. Sie trifft sehr gutbetuchte Auswärtige, die unsere Infrastrukturen belasten und Land verbrauchen. Sie bremst die Attraktivität von
unerwünschtem Zweitwohnungseigentum. Positiver Effekt könnte sein, dass mehr Wohnungen und Häuser zu erschwinglicherem Preis auf den Markt kommen. Dies ist zum Vorteil von Jungen und Familien,
und in jedem Fall hilft sie, die entstandenen Löcher im Staatssäckel zu stopfen.
Wir hoffen, dass Grosser Rat und Standeskommission dieses Anliegen aufnehmen. Eine Zweitwohnungssteuer gehört zu den gesetzlich verankerten Steuerarten und sie gehört in die künftigen Budgets und
in die Finanzpläne.
Gruppe für Innerrhoden (GFI), Josef Manser
