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GFI empfiehlt 2 x JA

Eine Versammlung der Gruppe für Innerrhoden (GFI) hat sich mit der Bundesabstimmung an der Hofer Kilbi befasst. Beide Vorlagen unterstützt sie knapp.

 

Am meisten zu reden gab die Abschaffung der Besteuerung des Mietwertes von Wohneigentum. Die Standpunkte wurden kontrovers vorgestellt, es entwickelte sich eine ausgedehnte Diskussion.

 

Schwer verständliches System

Dass der hypothetische Mietwert des eigenen Hauses bzw. der Eigentumswohnung versteuert werden muss, verstehen die Betroffenen schon seit Jahrzehnten nicht und führte denn auch zu diversen Anläufen für die Abschaffung der Regelung. Vor allem EigentümerInnen, die lange für den Bau oder Erwerb eines Objektes gespart haben, können sie nicht nachvollziehen. Nicht selten sind es ältere Personen, die nur eine geringe Rente beziehen. Wenn sie die Hypothek in gut schweizerischer Tugend voll abbezahlt haben, wird weiter ein fiktiver Mietzins als Einkommen angerechnet. Mit der Abschaffung des Eigenmietwertes könnten Schuldzinsen nicht mehr abgezogen werden; Schulden machen soll sich nicht lohnen. Sie brächte auch eine Entlastung der Verwaltung.

 

Gegenargumente weniger gewichtet

Gegner einer Abschaffung sehen eine Benachteiligung der Mieterschaft, welche gerade in der Zeit stets steigender Mieten und unerschwinglichen Eigentums keine Entlastung erfahren. Die drohenden Einnahmenausfälle – für Innerrhoden werden sie auf 2,3 Mio Franken geschätzt – sollen durch die Möglichkeit der Einführung einer Steuer auf Zweitliegenschaften in den Kantonen und Gemeinden kompensiert werden. Ob tatsächlich eine neue Steuer überhaupt irgendwo je eingeführt würde, wurde bezweifelt, da man besonders in den Berggebieten gut betuchte Kunden und Gäste nicht vergraulen wolle. Konsequenz wäre Leistungsabbau etwa bei Sozialem, Bildung und Kultur.

 

E-ID – Konsequenz der Digitalisierung

Schon vor vier Jahren stimmten wir über die Einführung einer elektronischen Identitätskarte ab. Die GFI sprach sich klar dagegen aus. Umstritten war vor allem, dass private, u.U. ausländische gewinnorientierte Unternehmer sie anbieten sollten. Die Mängel dürften nun möglichst behoben sein. Herausgeber ist der Bund, der auch die Infrastruktur betreiben würde. Die E-ID ist nur auf dem persönlichen Smartphone gespeichert. Die Datenangaben sind auf das jeweils nötige Minimum beschränkt, bei der Altersabfrage etwa wird weniger bekannt gegeben als auf dem heutigen Kärtchen; dieses bleibt weiterhin; d.h. die E-ID ist freiwillig, zudem kostenlos. Die Wirtschaft sieht darin eine Stärkung des Standortes Schweiz.

 

Bedenken

Dennoch gibt es teilweise allgemein ein „ungutes Gefühl“ angesichts der immer mehr um sich greifenden Digitalisierung in allen Lebenslagen. Skeptiker zweifeln an der Freiwilligkeit. Je mehr Private, vor allem relevante Unternehmen, für Zugänge nur noch auf eine Identifikation via E-ID setzen, ist man tatsächlich faktisch gezwungen, mitzumachen. Dies darf allerdings nicht der vorgelegten staatlichen Lösung angelastet werden. Das Publikum entscheidet mit seinem Verhalten, und die Wirtschaft folgt. Es ist Realität, dass digitale Lösungen massenhaft Zuspruch finden – ungeachtet aller Risiken und nicht nur bei den Jungen. In der Diskussion wurde im Übrigen eingebracht, man sollte abwarten, bis europäisch eine E-ID vorliege, die zumindest auf unserem Kontinent kompatibel ist.

Letztlich geht es um Vertrauen; bei der nun geplanten E-ID ist es mindestens berechtigter als 2021. Faktisch ist sie der Preis für den technischen „Fortschritt“, der unaufhaltsam scheint.

 

Gruppe für Innerrhoden (GFI), Josef Manser

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